Wir geben Ihnen die richtigen Zahlen an die Hand
Wir erstellen Jahresabschlüsse grundsätzlich unter Beachtung der geltenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Die Abweichung zwischen Handels- und Steuerrecht wird aufgrund der verschärften Gesetzgebung sowie der Modernisierung des deutschen Handelsbilanzrechts im Zuge der Anpassung an internationale Bilanzierungsregeln immer größer.
Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung möchten wir Sie bei der Erstellung des Jahresabschlusses so unterstützen, dass die wirtschaftliche Stärke Ihres Unternehmens im handelsrechtlichen Jahresabschluss aufgezeigt und zugleich das steuerliche Ergebnis in der Steuerbilanz minimiert wird.


Leistungsspektrum
- Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
- Erstellung von Steuerbilanzen
- Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Erstellung des Anlageverzeichnisses
- Erstellung und Erläuterungen von steuerlichen Gewinnermittlungen
- Erstellung eines Anhangs für Kapitalgesellschaften
- Führung der Kapitalkonten bei Personengesellschaften
- Offenlegung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger
Natürlich erstellen wir auch für Gewerbetreibende und Freiberufler eine Einnahmeüberschussrechnung sowie die private komplette Einkommensteuererklärung.